Rechtsprechung
   OLG München, 07.07.2003 - 11 WF 1193/03   

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https://dejure.org/2003,11030
OLG München, 07.07.2003 - 11 WF 1193/03 (https://dejure.org/2003,11030)
OLG München, Entscheidung vom 07.07.2003 - 11 WF 1193/03 (https://dejure.org/2003,11030)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juli 2003 - 11 WF 1193/03 (https://dejure.org/2003,11030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen einen Kostenbeschluss; Zahlung von drei Verfahrensgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zpoblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Ermäßigung der Gerichtsgebühr bei § 91a-Beschluss ohne Gründe?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KVGKG 1211b; ZPO § 91a § 313a Abs. 2
    Gerichtsgebühren nach Verzicht von Rechtsmitteln gegen einen Kostenbeschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1656
  • MDR 2003, 1443
  • FamRZ 2004, 963 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 26.07.2019 - 25 W 189/19

    Keine Ermäßigung der Gerichtskosten auf 1,0; wenn die Parteien in der Sache einen

    Insoweit wird - insbesondere unter Hinweis auf Entscheidungen des OLG München ( NJW-RR 2003, 1656 juirs-Rn 4/5 ), OLG Hamburg ( Beschluss vom 25.11.2004, Az. 8 W 254/04 Rn 4 ) und LG Bonn ( MDR 2004, 476 ) - vertreten, dass die Ermäßigung auf Beschlussentscheidungen entsprechend anwendbar sei ( Binz/Dörndorfer/Zimmermann-Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 4. Auflage 2019, Ziff. 1211 KV GKG, Rn 27 ).

    Insofern können auch die Hinweise auf die Entscheidungen des OLG München ( NJW-RR 2003, 1656 juirs-Rn 4/5 ), OLG Hamburg ( Beschluss vom 25.11.2004, Az. 8 W 254/04 Rn 4 ) und LG Bonn ( MDR 2004, 476 ) schon deshalb nicht (mehr) überzeugen, weil sich diese jeweils auf die Rechtslage vor Inkrafttreten des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes zum 01.07.2004 beziehen.

  • LG Kiel, 16.11.2020 - 6 O 245/19

    Gebührenreduzierung bei einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO

    Hinweise auf Entscheidungen vor Inkrafttreten des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (z.B. OLG München, NJW-RR 2003, 1656; OLG Hamburg, OLGR 2005, 454) könnten insofern nicht mehr überzeugen.

    Seine Zulässigkeit ergibt sich erst aus einer analogen Anwendung des § 313a Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, NJW 2006, 3498, Rn. 12; OLG München, NJW-RR 2003, 1656; OLG Hamburg, OLGR 2005, 454; Zöller, Komm. z. ZPO, 33. Aufl., § 91a ZPO, Rn. 22).

  • OLG Celle, 19.04.2011 - 2 W 89/11

    Im Falle eines umfassenden Prozessvergleichs und der Vereinbarung eine

    Zwar schließt diese Erwägung eine Gebührenermäßigung in analoger Anwendung von Nr. 1222 Ziff. 2 KV nicht aus, wenn beide Parteien auf Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung verzichten (vgl. zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes OLG München NJW-RR 2003, 1656; Hans.OLG OLGR Hamburg 2005, 454).
  • OLG Braunschweig, 02.06.2015 - 2 W 19/15

    Vergleich ohne Kostenentscheidung: Volle Gerichtsgebühr!

    Zwar wurde dies hinsichtlich Nr. 1211 KV GKG in der Fassung vor Inkrafttreten des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (01.07.2004) teilweise vertreten (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 25.11.2004, 8 W 254/04 = OLGR Hamburg 2005, 254; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.09.2004, 10 W 100/04 = AGS 2005, 566 f.; OLG München Beschluss vom 07.07.2003, 11 WF 1193/03 = NJW-RR 2003, 1656).
  • LG Itzehoe, 10.12.2019 - 6 O 380/18

    Reduzierung der Verfahrensgebühr bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung

    b) Auch Teile der Rechtsprechung lehnen eine analoge Anwendung der KV 1211 Ziff. 2 GKG ab (Beispielhaft OLG Hamm, Beschluss vom 26.07.2019 - 25 W 189/19 = BeckRS 2019, 19061 Rn. 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2016 - I-10 W 229/16 = NJW-RR 2016, 1472 (1472) Rn. 6; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.06.2015 - 2 W 19/15 = BeckRS 2015, 15039 Rn. 14 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.05.2012 - 13 W 8/12 = BeckRS 2012, 19145 a. A. OLG München, Beschluss vom 07.07.2003 - 11 WF 1193/03 = NJW-RR 2003, 1656 OLG Hamburg, Beschluss vom 18.01.2005 - 8 W 296/04 = OLGR 2005, 454; wohl auch OLG Celle, Beschl. v. 19.04.2011 - 2 W 89/11 = NJW-RR 2011, 1293 (1294); OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.03.2008 - 2 UF 135/07 = BeckRS 2008, 8412).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - I-3 Wx 97/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3868
OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - I-3 Wx 97/03 (https://dejure.org/2003,3868)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2003 - I-3 Wx 97/03 (https://dejure.org/2003,3868)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2003 - I-3 Wx 97/03 (https://dejure.org/2003,3868)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Charakter der Beseitigung von Bäumen in einer Wohnungseigentumsanlage als bauliche Veränderung oder als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung ; Abstellen auf den optischen Gesamteindruck; Gerichtliche Pflicht einer weiteren Aufklärung durch eine Inaugenscheinnahme an Ort ...

  • Judicialis

    WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 21 Abs. 3; ; FGG § 15 Abs. 1 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an Beschluss der Wohnungseigentümer zum Fällen von Bäumen in Wohnungseigentumsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baumfällen baul. Veränderung oder Instandhaltung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Birken als Lichträuber? Streit der Wohnungseigentümer: Fällen oder nicht Fällen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bauliche Veränderung durch Fällen von Bäumen: Fällen setzt Zustimmung aller Wohnungseigentümer voraus - Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Anlage durch Beseitigung der Bäume begründet Vorliegen baulicher Veränderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 980 (Ls.)
  • ZMR 2004, 527
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 15.02.2000 - 15 W 426/99

    Umgestaltung der Gartenfläche durch den Sondernutzungsberechtigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - 3 Wx 97/03
    Eine Augenscheinnahme wäre nur dann nicht erforderlich gewesen, wenn durch bei den Akten befindliche Fotos, Skizzen o.a. das Gesamterscheinungsbild der Wohnanlage hinreichend klar vermittelt würde (vgl. OLG Hamm NZM 2000, 910, 911).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.1994 - 3 Wx 534/93

    Eigenmächtige Entfernung der Bepflanzung der einem Wohnungseigentümer zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - 3 Wx 97/03
    Eine bauliche Veränderung ist anzunehmen, wenn die Bäume (oder auch ein einzelner Baum) die gärtnerische Gestaltung des gemeinschaftlichen Grundstücks so nachhaltig beeinflussen, dass sie den optischen Gesamteindruck der Wohnungseigentumsanlage maßgeblich prägen mit der Folge, dass ihre Beseitigung den Charakter der Außenanlage deutlich verändern würde (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1994, 376).
  • BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 142/00

    Ermessensspielraum der Hausverwaltung bei der Gartenpflege

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - 3 Wx 97/03
    Wird dagegen in einer größeren Anlage ein einzelner Baum (oder mehrere Bäume), aus einer größeren Baumgruppe entfernt, ohne dass dies spürbare Auswirkungen auf den optischen Gesamteindruck der gärtnerischen Anlage mit sich bringt, kann darin eher eine Maßnahme der gärtnerischen Pflege bzw. Gestaltung der Gartenanlage gesehen werden (vgl. BayObLG ZMR 2001, 565).
  • LG Berlin, 02.02.2016 - 53 S 69/15

    Fällen eines Baums als bauliche Veränderung?

    Gemäß der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung ist zwar auch bei der ersatzlosen Fällung eines Baumes eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG nur dann anzunehmen, wenn der zu fällende Baum für die Gartenanlage prägenden Charakter hat (OLG Köln NJW-RR 1999, 1027, 1028; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 527, 528; OLG Schleswig WuM 2007, 587-589; Niedenführ u.a., WEG, 11. Aufl., § 22 Rdn. 29).

    Denn er entspräche dann jedenfalls nicht ordnungsgemäßer Verwaltung im Sinne des § 21 Abs. 3, 4 WEG, da eine ordnungsgemäße Instandsetzung nach § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG in diesem Fall nicht vorläge (OLG Köln ZWE 2000, 320, 321; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 527, 528).

  • OLG Schleswig, 03.05.2007 - 2 W 25/07

    Beseitigung von Bäumen und Neubepflanzung im Garten einer

    Wird dagegen in einer größeren Anlage ein einzelner Baum - oder mehrere Bäume - aus einer größeren Baumgruppe entfernt, ohne dass dies spürbare Auswirkungen auf den optischen Gesamteindruck der gärtnerischen Anlage mit sich bringt, kann darin eher eine Maßnahme der gärtnerischen Pflege bzw. Gestaltung der Gartenanlage gesehen werden (OLG Düsseldorf NZM 2003, 980).

    Dabei haben die Tatgerichte grundsätzlich eine Inaugenscheinnahme des betreffenden Grundstücks durchzuführen, auf eine solche kann nur verzichtet werden, wenn durch bei den Akten befindliche Fotos, Skizzen oder ähnliches das Gesamterscheinungsbild der Wohnanlage hinreichend klar vermittelt wird (OLG Düsseldorf NZM 2003, 980).

  • OLG München, 22.08.2007 - 34 Wx 88/07

    Entsprechende Anwendung der Bestimmung zu vermuteter Einwilligung in

    Die persönliche Einvernahme eines gerichtlichen Augenscheins vor Ort ist nämlich nicht geboten, wenn sich das Gericht aus den Lichtbildern einen hinreichenden Eindruck von den örtlichen Gegebenheiten machen kann (BayObLG ZMR 2000, 50/52; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 527).
  • AG Hamburg-Blankenese, 18.05.2016 - 539 C 32/15

    Fällen grundstücksprägender Kiefern ist bauliche Veränderung!

    Ob das Fällen von Bäumen eine bauliche Veränderung darstellt und damit auch der Zustimmung des Klägers bedurfte oder als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden konnte, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab (OLG Düsseldorf ZMR 2004, 527).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 25.03.2014 - 751 C 40/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Rechtsfolgen der Anfechtung der Stimmabgabe eines

    Um bauliche Veränderungen im Sinne von § 22 I WEG handelt es sich, wenn mehrere Bäume oder auch ein einzelner Baum die gärtnerische Gestaltung des gemeinschaftlichen Grundstücks so nachhaltig beeinflussen, dass sie den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage maßgeblich prägen mit der Folge, dass ihre Beseitigung den Charakter der Außenanlage deutlich verändern würde (OLG Düsseldorf ZMR 2004, 527).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.05.2003 - 13 Verg 9/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2670
OLG Celle, 22.05.2003 - 13 Verg 9/03 (https://dejure.org/2003,2670)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.05.2003 - 13 Verg 9/03 (https://dejure.org/2003,2670)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 13 Verg 9/03 (https://dejure.org/2003,2670)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Vergabenachprüfungsverfahren: Ausschluss einer Verpflichtung der Vergabestelle zur Vergabe aufgegebener Bedarfspositionen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 97 GWB; § 114 Abs. 1 GWB; § 26 VOL/A
    Auswirkungen der Ausschreibung von letztlich nicht gewollten Leistungen im Vergabeverfahren; Beschaffung von definierten Leistungen als Zweck des Wettbewerbs im Vergabeverfahren

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Ausschreibung von letztlich nicht gewollten Leistungen im Vergabeverfahren; Beschaffung von definierten Leistungen als Zweck des Wettbewerbs im Vergabeverfahren

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung der Aufhebung: Es gibt keinen Kontrahierungszwang! (IBR 2003, 371)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1452 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 455
  • ZfBR 2003, 615
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.2003 - 13 Verg 9/03
    Sie kann dazu nicht im Vergabenachprüfungsverfahren oder im Verfahren über die Vergabebeschwerde gezwungen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003 - X ZB 43/02).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.2003 - 13 Verg 9/03
    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 139, 259, 268 f; ZfBR 2003, 194) hat mehrfach darauf hingewiesen, dass aus Gründen des allgemeinen Vertragsrechts aus dem Umstand der Ausschreibung nicht abgeleitet werden kann, dass ein Ausschreibender, der nach den maßgeblichen Vergabevorschriften keinen Grund zur Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens hat, gezwungen werden kann und darf, einen der Ausschreibung entsprechenden Auftrag an einen geeigneten Bieter zu erteilen, wenn er dieses nicht mehr will.
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.2003 - 13 Verg 9/03
    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 139, 259, 268 f; ZfBR 2003, 194) hat mehrfach darauf hingewiesen, dass aus Gründen des allgemeinen Vertragsrechts aus dem Umstand der Ausschreibung nicht abgeleitet werden kann, dass ein Ausschreibender, der nach den maßgeblichen Vergabevorschriften keinen Grund zur Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens hat, gezwungen werden kann und darf, einen der Ausschreibung entsprechenden Auftrag an einen geeigneten Bieter zu erteilen, wenn er dieses nicht mehr will.
  • VK Niedersachsen, 21.06.2011 - VgK-18/11

    Rechtfertigung der nachträglichen Aufhebung eines urprünglich nichtoffenen

    Diese Auffassung stützt der Bundesgerichtshof maßgeblich auf die Feststellung, dass ein Auftraggeber nach wie vor zumindest regelmäßig nicht zur Zuschlagserteilung gezwungen werden kann und darf, selbst wenn er im Ergebnis nach den maßgeblichen Vorschriften keinen Grund zur Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens hat (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2003, Az.: 13 Verg 9/03 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.12.2003, Az.: 1 Verg 8/03 ).
  • VK Schleswig-Holstein, 04.02.2008 - VK-SH 28/07

    Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung: Zulässigkeit des Antrags

    Darauf, ob in diesem Verhalten ein Schadensersatzansprüche auslösendes Fehlverhalten der Agg zu sehen ist, kommt es nicht an (OLG Celle, B. v. 22.05.2003 - 13 Verg 9/03).So geht die ASt fehl, wenn sie annimmt, es läge überhaupt kein geäußerter endgültiger Abkehrwille der Agg vor.

    § 26 VOB/A keinen Grund zur Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens hatte (so auch die absolut herrschende Meinung, vgl. etwa OLG Düsseldorf, B. v. 19.11.2003 - Verg 59/03; OLG Celle, B. v. 22.05.2003 - 13 Verg 9/03); OLG Dresden, B. v. 10.07.2003 - 0016/02).

    Es liegt damit nicht in der Kompetenz der Vergabekammer, im Rahmen des § 114 Abs. 1 GWB zur Beseitigung einer Rechtsverletzung eine Maßnahme zu treffen, die für einen öffentlichen Auftraggeber, der trotz Einleitung eines Vergabeverfahrens einen Auftrag nicht mehr erteilen will, einen rechtlichen oder tatsächlichen Zwang bedeutete, sich doch vertraglich zu binden (BGH, B. v. 18.2.2003 - X ZB 43/02; OLG Celle, B. v. 22.5.2003 - 13 Verg 9/03; VK Hessen, B. v. 21.04.2005 - 69 d VK- 09/2005; VK Brandenburg, B. v. 30.08.2004 - VK 34/04; B. v. 17.08.2004 - VK 23/04; VK Lüneburg, B. v. 27.01.2005 - 203-VgK-57/2004; 2. VK Bund, B. v. 15.06.2004 - VK 2-40/03).

  • OLG Düsseldorf, 03.01.2005 - Verg 72/04

    Begründetheit eines Nachprüfungsantrags wegen Aufhebung einer Ausschreibung

    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der öffentliche Auftraggeber den ausgeschriebenen Auftrag endgültig nicht vergeben will und deshalb die Aufhebung der Ausschreibung veranlasst hat (vgl. auch OLG Celle VergabeR 2003, 455; Scharen in NZBau 2003, 585, 590).
  • VK Niedersachsen, 08.05.2006 - VgK-07/06

    Europaweite Ausschreibung der Abfuhr verschiedener Abfallarten im offenen

    Das Vergaberecht unterwirft die öffentlichen Auftraggeber nicht einem allgemeinen Kontrahierungszwang (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 22.05.2003, Az.: 13 Verg 9/03 , unter Hinweis auf BGHZ 139, 259, 268 ff. - dort zu den Folgen einer vergaberechtswidrigen Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens).
  • VK Hamburg, 14.08.2003 - VgK FB 3/03

    Voraussetzungen für Aufhebung einer Aufhebung

    Denn auch nach der Entscheidung des BGH (Beschluss vom 18.02.2003, Az. X ZB 43/02) kann die Vergabestelle nicht gezwungen werden, einen Auftrag zu erteilen, wenn sie die ausgeschriebene Leistung keinesfalls mehr vergeben will (OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2003, Az. 13 Verg 9/03).
  • VK Niedersachsen, 24.10.2008 - VgK-35/08

    Zulässigkeit der Anrufung der Vergabekammer ab Aufhebung der Ausschreibung für

    Diese Auffassung stützt der Bundesgerichtshof maßgeblich auf die Feststellung, dass ein Auftraggeber nach wie vor nicht zur Zuschlagserteilung gezwungen werden kann und darf, selbst wenn er im Ergebnis nach den maßgeblichen Vorschriften keinen Grund zur Aufhebung des Vergabeverfahrens hat (vgl. auch OLG Celle, Beschluss v. 22.05.2003, Az.: 13 Verg 9/03 ; OLG Koblenz, Beschluss v. 23.12.2003, Az.: 1 Verg 8/03 ).
  • VK Sachsen-Anhalt, 23.05.2006 - VK 2 LVwA LSA-17/06

    Aufhebung der Ausschreibung aufgrund von Mengenänderungen

    In diesem Falle kann die Vergabestelle nicht zu einem Vertragsschluss gezwungen werden (vgl. BGH a.a.O. Seite 13, auch OLG Celle VergabeR 2003, 455; Scharen in NZBau 2003, 585, 590; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2005 - Verg 45/04 m.w.N. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2005 - Verg 72/04).
  • VK Niedersachsen, 14.04.2011 - VgK-09/11

    Zulässigkeit der Aufhebung eines Vergabeverfahrens bei subjektiv zu hoch

    Diese Auffassung stützt der Bundesgerichtshof maßgeblich auf die Feststellung, dass ein Auftraggeber nach wie vor nicht zur Zuschlagserteilung gezwungen werden kann und darf, selbst wenn er im Ergebnis nach den maßgeblichen Vorschriften keinen Grund zur Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens hat (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2003, Az.: 13 Verg 9/03 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.12.2003, Az.: 1 Verg 8/03 ).
  • VK Niedersachsen, 07.11.2003 - 203-VgK-32/03

    Verstoß gegen das Tranparenzangebot im Rahmen eines Vergabeverfahrens;

    Das Vergaberecht unterwirft die öffentlichen Auftraggeber nicht einem allgemeinen Kontrahierungszwang (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 22.05.2003, Az. 13 Verg 9/03, unter Hinweis auf BGHZ 139, 259, 268 ff. - dort zu den Folgen einer vergaberechtswidrigen Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens).
  • VK Sachsen-Anhalt, 23.05.2006 - VK 2 LVwA LSA-16/06

    Aufhebung der Ausschreibung aufgrund von Mengenänderungen

    In diesem Falle kann die Vergabestelle nicht zu einem Vertragsschluss gezwungen werden (vgl. BGH a.a.O. Seite 13, auch OLG Celle VergabeR 2003, 455; Scharen in NZBau 2003, 585, 590; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2005 ­ Verg 45/04 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2005 ­ Verg 72/04).
  • VK Niedersachsen, 13.12.2013 - VgK-42/13

    Nachprüfung eines Vergabeverfahrens zur Neueinrichtung einer

  • VK Sachsen, 02.12.2005 - 1/SVK/138-05
  • VK Niedersachsen, 27.01.2005 - 203-VgK-57/04

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer öffentlichen Ausschreibung wegen

  • VK Berlin, 25.07.2008 - VK-B2-07/08

    Ordnungsgemäße Kostenprognose?

  • VK Niedersachsen, 12.07.2005 - VgK-29/05

    Zulässigkeit der Aufhebung einer öffentlichen Ausschreibung; Ausschluss von

  • VK Niedersachsen, 30.08.2004 - 203-VgK-38/04

    Vergabe eines Dienstleistungsauftrages für den Betrieb der Obdachlosenunterkunft

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.04.2003 - 4 U 98/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4917
OLG Zweibrücken, 10.04.2003 - 4 U 98/02 (https://dejure.org/2003,4917)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.04.2003 - 4 U 98/02 (https://dejure.org/2003,4917)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. April 2003 - 4 U 98/02 (https://dejure.org/2003,4917)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Architektenhonorar; Nichtzulassung eines neuen Angriffs- und Verteidigungsmittels; Prüfbarkeit einer Architektenschlussrechnung; Vorwurf der rechnerischen Unrichtigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2; ; HOAI § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 531 Abs. 2; HOAI § 8 Abs. 1
    Einwand der fehlenden Prüffähigkeit der Schlussrechnung des Architekten im Berufungsverfahren

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Einwand fehlender Prüffähigkeit bei Architektenhonorarklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorarrecht - Geprüfte Rechnung im Prozess nicht zurückweisbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1926
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.06.1998 - VII ZR 189/97

    Prüfbarkeit einer Architektenschlußrechnung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.04.2003 - 4 U 98/02
    Sein Informations- und Kontrollinteresse bestimmt und begrenzt die Anforderungen an die Prüfbarkeit (BGH BauR 1998, 1108; Werner/Pastor, aaO, Rdnr. 971 b m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 229/98

    Architektenhonorar für eine Kostenschätzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.04.2003 - 4 U 98/02
    Auch eine falsche Schlussrechnung, die das System der HOAI einhält, kann prüffähig sein (vgl. BGH BauR 1999, 1318; Pastor, aaO, Rdnr. 971 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.04.2003 - 11 WF 848/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8857
OLG München, 28.04.2003 - 11 WF 848/03 (https://dejure.org/2003,8857)
OLG München, Entscheidung vom 28.04.2003 - 11 WF 848/03 (https://dejure.org/2003,8857)
OLG München, Entscheidung vom 28. April 2003 - 11 WF 848/03 (https://dejure.org/2003,8857)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines beigeordneten Verkehrsanwalts gegen die Staatskasse auf Zahlung der Vergleichsgebühr in einer Ehesache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 31
    Ansprüche des beigeordneten Verkehrsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1214
  • MDR 2003, 1262
  • FamRZ 2003, 1939
  • Rpfleger 2003, 514
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Düsseldorf, 18.11.2005 - 16 Ta 603/05

    Keine Einigungsgebühr des beigeordneten Verkehrsanwalts

    Wirkt der Verkehrsanwalt beim Abschluss eines Vergleichs mit, erhält er aus der Staatskasse keine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG und kann diese grundsätzlich nicht beanspruchen (ebenso Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 121 Rdn. 21; Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Aufl., 2004, § 121 Rdn. 36; OLG Düsseldorf vom 20.11.1990, MDR 1991, 258; OLG München vom 14.02.1991, JurBüro 1991, 819; KG vom 31.01.1995, JurBüro 1995, 420; OLG Bamberg vom 27.10.1998, MDR 1999, 569; OLG München vom 28.04.2003, MDR 2003, 1262).

    c) Ob und inwieweit dies anders zu beurteilen und dem Verkehrsanwalt ebenfalls eine Einigungsgebühr zuzuerkennen ist, wovon allgemein ausgegangen wird (vgl. u. a. KG vom 31.01.1995, a. a. O.; OLG München vom 28.04.2003, a. a. O.; Zöller/Philippi, a. a. O.; Stein/Jonas/Borg, a. a. O.), wenn der Beiordnungsbeschluss ausdrücklich auf den Abschluss eines Vergleichs erweitert worden ist, braucht im vorliegenden Fall nicht vertieft zu werden.

  • LAG Hessen, 02.10.2009 - 13 Ta 420/09

    Keine Einigungsgebühr für Verkehrsanwalt

    Wirkt der Verkehrsanwalt beim Abschluss eines Vergleichs mit, erhält er daher aus der Staatskasse keine Einigungsgebühr (ebenso Zöller/Philippi, ZPO, 27. Auflage 2009, § 121 Rdn. 21; Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Auflage, 2004, § 121 Rdn.36; OLG Düsseldorf vom 20. November1990, MDR 1991, 258; OLG München vom 14.Februar 1991, JurBüro 1991, 819; KG vom 31. Januar 1995, JurBüro 1995, 420; OLG Bamberg vom 27.Oktober 1998, MDR 1999, 569; OLG München vom 28.April 2003, MDR 2003, 1262).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 28.02.2003 - 6 U 1836/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16450
OLG Nürnberg, 28.02.2003 - 6 U 1836/02 (https://dejure.org/2003,16450)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.02.2003 - 6 U 1836/02 (https://dejure.org/2003,16450)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Februar 2003 - 6 U 1836/02 (https://dejure.org/2003,16450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zeugenvernehmung in Rechtshilfeverfahren; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Aufnahme des Zeugenbeweises durch ein anderes Gericht

  • Judicialis

    ZPO § 363; ; ZPO § 375

  • rechtsportal.de

    ZPO § 363; ZPO § 375 Abs. 1; ZPO § 375 Abs. 1a
    Zeugenvernehmung in Rechtshilfeverfahren und Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 14.02.2014 - 10 U 3074/13

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Ob eine Unerreichbarkeit eines Zeugen auch gegeben ist, wenn eine kommissarische Vernehmung im Rechtshilfeweg nach § 363 ZPO mangels persönlichem Eindruck von dem Zeugen für die Überzeugungsbildung und Wahrheitsfindung nicht genügt, ist strittig, wird aber - insbesondere in neuerer Zeit - zu Recht überwiegend verneint (so BGH, Urt. v. 07.05.1958 - V ZR 237/56 [unter 3 a. E.] = JurionRS 1958, 13614; BAG AP Nr. 1 zu § 355 ZPO = BB 1977, 1706 [nur Leitsatz]; OLG Nürnberg OLGR 2003, 352; OLG Stuttgart IPRspr.
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